In 2017 haben die weiblichen Beschäftigten der Werkstätten erstmals eine Frauenbeauftragte und ihre Stellvertretung aus den eigenen Reihen gewählt. Die Frauenbeauftragte vertritt die Interessen der in der Werkstatt beschäftigten Frauen. Sie wird zeitgleich mit dem Werkstattrat alle vier Jahre neu gewählt.
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